Satzung

Satzung

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1.1 Der Verein trägt den Namen Hoyerswerdaer Vogelzucht- und Vogelliebhaberverein.

1.2 Sitz ist der Wohnort des gewählten Vorsitzenden.

1.3 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2 Ziele und Aufgaben

2.1 Der Hoyerswerdaer Vogelzucht- und Vogelliebhaberverein vereinigt Kanarien-, Exoten- und Wildvogelzüchter aus Hoyerswerda und seiner Umgebung. Er ist juristisch und ökonomisch selbständig und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

2.2 Er fördert die Zucht und Haltung von Kanarien aller Rassen und Farbschläge sowie die Zucht von Mischlingen zwischen Kanarien und Wildvögeln und setzt sich damit für die Erhaltung der traditionsreichen Kanarienzucht ein.

2.3 Er fördert die Zucht und Haltung von Papageienvögeln, Sittichen, Exoten sowie fremdländischer und einheimischer Cardueliden, Weichfresser und Ziergeflügel.

2.4 Der Hoyerswerdaer Vogelzucht- und Vogelliebhaberverein sieht einen seiner Arbeitsschwerpunkte in der Zucht standardisierter Vogelarten nach den bestehenden gültigen Richtlinien.

2.5 Der Verein setzt sich für den Schutz und den Erhalt der Vogelwelt ein und unterstützt die Gedanken zum Schutz der Natur und der Umwelt.

2.6 Der Verein vertritt die Interessen seiner Züchter, unterstützt seine Mitglieder in züchterischen und organisatorischen Fragen und vertritt sie nach außen.

3 Mitgliedschaft

3.1 Aufnahme

3.1.1Mitglieder können alle Personen werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, die die Satzung anerkennen.

3.1.2 Durch die Mitgliedschaft im Verein treten die Mitglieder dem Sächsischen Kanarien- und Vogelzüchterverband (SKV) bei, der wiederum mit seinen im angeschlossenen Vereinen Mitglied im Deutschen Kanarienzüchter-Bund (DKB) ist.

3.2 Rechte

3.2.1 Alle Mitglieder haben das Recht, Vorschläge zu unterbreiten, Anträge zu stellen, zu wählen und gewählt zu werden soweit sie das 18.Lebensjahr vollendet haben zu delegieren und delegiert zu werden und sich in allen Bereichen der Arbeit des Vereins zu beteiligen.

3.2.2 Alle Mitglieder sind berechtigt an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.

3.3 Pflichten

3.3.1 Die Mitglieder haben die Beschlüsse und Bestimmungen des Vereins zu befolgen und seine Ziele durch tatkräftige Mitarbeit zu unterstützen.

3.3.2 Der Vorstand des Vereins ist verpflichtet die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.

3.4 Beendigung der Mitgliedschaft

3.4.1 Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, Streichung, Ausschluss oder Tod.

3.4.2 Offene Forderungen des Vereins bei Austritt, Streichung oder Ausschluss können auf dem Rechtsweg eingezogen werden.

4 Versammlungen

Die Versammlungen finden erstmal im Monat an einem durch den Vorsitzenden zu bestimmenden Ort und einem nach Vereinbarungen mit den Mitgliedern abgestimmten Termin statt.

5 Vorstand

Der gewählte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Dem Schriftführer obliegen gleichzeitig die Aufgaben des Ringwartes.

6 Beitragsleistungen

Die Mitglieder entrichten den Beitrag für ein laufendes Geschäftsjahr. Dieses laufende Geschäftsjahr beginnt für den Hoyerswerdaer Vogelzucht- und Vogelliebhaberverein am 1.1.2004. Die Höhe des Beitrages je Mitglied ergibt sich aus dem DKB-Anteil, dem an den SKV zu entrichtenden Pflichtteil und eventuellen eigenen zu beschließenden Anteilen. die Beitragszahlung muss mit der Ringbestellung für das Jahr 2004 erfolgen.

7 Vereinsmeisterschaften

Alle Ausstellungen und Meisterschaften werden nach beschlossener Ausstellungsordnung durchgeführt.

8 Ehrungen und Auszeichnungen

Verdiente Mitglieder können mit Ehrennadeln des DKB und des SKV nach Beantragung durch den Vorsitzenden ausgezeichnet werden.

9 Auflösung des Vereins

Der Verein kann sich nur durch den Beschluss einer außerordentlichen Mitgliederversammlung auflösen. Für diesen Beschluss ist eine 2/3 Mehrheit aller Mitglieder erforderlich. Materielle und finanzielle Mittel werden zur Regelung von Verbindlichkeiten und auf Beschluss der Mitglieder verwendet.

10 Inkrafttreten

Vorstehende Satzung wurde zur Gründungsversammlung am 22. Oktober 2004 in Hoyerswerda beraten und beschlossen und tritt an diesem Tag in Kraft.

Klaus Bröse
Vereinsvorsitzender

Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden